Die Europäische Union hat sich auf eine umfassende Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geeinigt. Parlament, Rat und Kommission haben einen gemeinsamen Text ausgearbeitet, der künftig EU-weit einheitliche Standards für Zucht, Verkauf und Kennzeichnung vorsieht. Die formelle Bestätigung steht zwar noch aus, gilt aber als wahrscheinlich. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Rückverfolgbarkeit von Tieren zu verbessern und damit den illegalen Handel, insbesondere den weitverbreiteten Welpenhandel, deutlich zu erschweren.
Bisher existierten EU-weit zahlreiche unterschiedliche Regelungen, die lückenhaft waren oder von kriminellen Netzwerken umgangen werden konnten. Die neue Verordnung setzt daher auf einheitliche Mindeststandards, die Züchter, Händler und Halter gleichermaßen betreffen.
Verpflichtende Kennzeichnung als zentraler Baustein
Die auffälligste Neuerung ist die verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen. Jedes Tier soll künftig einen Mikrochip tragen, der Informationen zu Herkunft, Halterwechseln und Gesundheitsdaten enthält. Die Chip-Pflicht gilt als entscheidender Schritt, um die Identität und den Lebensweg eines Tieres eindeutig nachverfolgen zu können.
Die Verhandlungen waren besonders in diesem Punkt anspruchsvoll. Einige Mitgliedstaaten warnten vor steigender Bürokratie, zusätzliche Kosten und hohen Anforderungen an die Dokumentation. Vertreter des Europäischen Parlaments wiederum betonten, dass ohne eine verbindliche Rückverfolgbarkeit keine wirksame Bekämpfung illegaler Strukturen möglich sei. Der CDU-Politiker Peter Liese sprach von einem „Schlüsselinstrument“, um Tierleid zu verhindern und den Druck auf illegale Zuchten zu erhöhen.
Neue Mindeststandards für Zucht und Verkauf
Parallel zur Chip-Pflicht führt die EU klare Vorgaben für Zuchtbetriebe und Verkäufer ein. Dazu gehören Anforderungen an:
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Gesundheitsvorsorge
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Hygiene
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Unterbringung
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Ernährung
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Bewegungsmöglichkeiten
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Soziale Kontakte
Damit soll sichergestellt werden, dass Tiere in verantwortungsvollen Strukturen aufwachsen. Online-Verkäufe bleiben zwar grundsätzlich erlaubt, doch die neuen Regeln verpflichten Anbieter dazu, eindeutig identifizierbar zu sein. Damit sollen anonyme Inserate und schwer rückverfolgbare Händler eingeschränkt werden.
Regelungen speziell für Katzen: Schutz vor gesundheitsschädlichen Zuchtmerkmalen
Die Verordnung enthält zusätzliche Bestimmungen für Katzen. Künftig sollen Tiere mit gesundheitlich belastenden Zuchtmerkmalen nicht mehr für die Zucht oder für Wettbewerbe eingesetzt werden dürfen. Die Vorgabe richtet sich gegen extreme Zuchtformen, die Atembeschwerden, Augenprobleme oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Dieser Schritt folgt tierärztlichen Empfehlungen und soll langfristig verhindern, dass optische Trends über das Wohl der Tiere gestellt werden.
Übergangsfristen und nationale Umsetzung
Nach der formellen Annahme der Verordnung haben die Mitgliedstaaten bis zu zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht zu übertragen. Zudem sind lange Übergangsfristen geplant:
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zehn Jahre bei Hunden
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fünfzehn Jahre bei Katzen
Diese Fristen sollen sicherstellen, dass bestehende Tierbestände nach und nach erfasst werden und Halter sowie Behörden die neuen Anforderungen schrittweise umsetzen können.
Ein weiterer Punkt der Verordnung ist ein EU-weites Verbot des Kupierens von Körperteilen, sofern dieses nicht medizinisch notwendig ist.
Kritik von Tierschutzorganisationen
Tierschutzverbände begrüßen die Verordnung, halten sie jedoch für nicht weitreichend genug. Die Organisation PETA weist darauf hin, dass der illegale Handel mit Jungtieren, vor allem aus osteuropäischen Ländern, weiterhin ein erhebliches Problem bleiben dürfte. Viele Tiere würden unter schlechten Bedingungen gezüchtet, zu jung transportiert und mit gefälschten Dokumenten verkauft.
Aus Sicht der Tierschützer reicht eine Chip-Pflicht nicht aus, um diese Strukturen wirksam zu zerschlagen. Sie fordern deshalb ein EU-weites Verbot des Onlinehandels mit Tieren, mit Ausnahme von Tierheimen und anerkannten Tierschutzvereinen. Nur so lasse sich die Anonymität verringern, die illegale Händler seit Jahren ausnutzen.
Einordnung und Ausblick
Die neue Verordnung markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und einheitlichen Standards im Umgang mit Hunden und Katzen. Eine verpflichtende Kennzeichnung schafft verlässliche Datenstrukturen und erleichtert Behörden die Nachvollziehbarkeit. Einheitliche Zuchtstandards erhöhen gleichzeitig das Tierschutzniveau und sollen den Druck auf unseriöse Anbieter erhöhen.
Ob die Maßnahmen in der Praxis den illegalen Handel nachhaltig schwächen, hängt allerdings von der konsequenten Umsetzung ab. Entscheidend sind gut ausgestattete Kontrollbehörden, regelmäßige Inspektionen und eine koordinierte europäische Zusammenarbeit. Nur wenn diese Faktoren zusammenspielen, kann der illegale Tierhandel wirksam bekämpft werden.
Die Verordnung stellt damit eine wichtige Grundlage dar, bietet jedoch zugleich Anknüpfungspunkte für weitere Schritte. Künftig könnten strengere Regeln für Onlineplattformen, engere Kontrollintervalle oder zusätzliche Dokumentationspflichten folgen. Halter, Züchter und Händler müssen sich auf eine dauerhaft höhere Transparenz und strengere Vorgaben einstellen.










